Sicherheitsprüfung gem. §29 StVZO 

Prüfplakette

Neben der Hauptuntersuchung sieht der Gesetzgeber nach §29 StVZO für Nutzfahrzeuge, deren Anhänger und Kraftomnibussen (KOM) die Sicherheitsprüfung in den jeweiligen Fristen zwischen den Hauptuntersuchungen vor. Diese ist vor allem notwendig, damit Verschleißteile früh genug ausgetauscht und somit Verkehrsunfälle vermieden werden können.

Verschiedene Bauteile der Nutzfahrzeuge müssen alle Tests bei der Sicherheitsprüfung bestehen. Getestet werden dabei:

  • Lenksystem
  • Reifen
  • Bremssystem
  • Fahrgestell & Aufbau
  • Schließkräfte

Untersuchungspflichtige Fahrzeuge und deren Prüffristen:

Fahrzeugklasse

Erste Fälligkeit

Weitere Fälligkeiten

NFZ ≥ 7,5t < 12t z.GG,
LOF Vmax ≥ 50 km/h 

42 Monate nach Erstzulassung

Jeweils 6 Monate nach der HU

LKW ≥ 12t z.GG

30 Monate nach Erstzulassung

Jeweils 6 Monate nach der HU

KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

6 Monate nach der ersten HU

Zweite Prüfung 6 Monate nach der zweiten HU – nach der dritten HU alle drei Monate

Anhänger ≥ 10t z.GG

30 Monate nach Erstzulassung

Jeweils 6 Monate nach der HU