Sicherheitsprüfung gem. §29 StVZO
Neben der Hauptuntersuchung sieht der Gesetzgeber nach §29 StVZO für Nutzfahrzeuge, deren Anhänger und Kraftomnibussen (KOM) die Sicherheitsprüfung in den jeweiligen Fristen zwischen den Hauptuntersuchungen vor. Diese ist vor allem notwendig, damit Verschleißteile früh genug ausgetauscht und somit Verkehrsunfälle vermieden werden können.
Verschiedene Bauteile der Nutzfahrzeuge müssen alle Tests bei der Sicherheitsprüfung bestehen. Getestet werden dabei:
- Lenksystem
- Reifen
- Bremssystem
- Fahrgestell & Aufbau
- Schließkräfte
Untersuchungspflichtige Fahrzeuge und deren Prüffristen:
Fahrzeugklasse |
Erste Fälligkeit |
Weitere Fälligkeiten |
NFZ ≥ 7,5t <
12t z.GG, |
42 Monate nach Erstzulassung |
Jeweils 6 Monate nach der HU |
LKW ≥ 12t z.GG |
30 Monate nach Erstzulassung |
Jeweils 6 Monate nach der HU |
KOM mit mehr als 8 Fahrgastplätzen |
6 Monate nach der ersten HU |
Zweite Prüfung 6 Monate nach der zweiten HU – nach der dritten HU alle drei Monate |
Anhänger ≥ 10t z.GG |
30 Monate nach Erstzulassung |
Jeweils 6 Monate nach der HU |