Mit steigenden Temperaturen beginnt für Motorradfahrer die langersehnte Saison. Doch bevor das Motorrad aus der Garage geholt wird, ist eine sorgfältige Vorbereitung unverzichtbar. Neben der technischen Überprüfung steht 2025 eine bedeutende gesetzliche Änderung im Fokus: Die bisher gültige Reifenfreigabe für national genehmigte Krafträder ist nicht mehr zulässig. Diese Neuerung verlangt von allen Fahrern, die Reifen mit den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragenen Angaben abzugleichen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Motorrad optimal vorbereiten, welche technischen Aspekte überprüft werden sollten und wie Sie durch eine Fahrwerks- und Sicherheitsanalyse das Maximum an Fahrsicherheit herausholen können.
1. Motorrad-Check vor der Saison – Die Basis für ein sicheres Fahrerlebnis
Eine gründliche Inspektion ist der erste Schritt zu einer unfallfreien Saison. Neben der allgemeinen technischen Prüfung sollten folgende Punkte auf der Checkliste stehen:
- Batterie: Spannung, Ladezustand und korrodierte Kontakte reinigen
- Beleuchtung: Funktion von Scheinwerfern, Bremslicht, Blinkern und Kontrollleuchten
- Bremsen: Zustand der Bremsbeläge, Bremsscheiben sowie Bremsflüssigkeit prüfen
- Öl- und Flüssigkeitsstände: Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit und Gabelöl kontrollieren
- Reifen: Profiltiefe, Luftdruck und Herstellervorgaben gemäß Fahrzeugschein überprüfen
- Antriebskette oder Riemen: Spannung, Schmierung und Verschleiß kontrollieren
Ein vollständiger Frühjahrscheck erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern schützt auch vor Pannen auf den ersten Touren.
2. Reifenfreigabe 2025 – Neue gesetzliche Anforderungen
(Reifen-Fabrikatsbindung)
Eine der wichtigsten Neuerungen für die Motorradsaison 2025 betrifft die Reifenfabrikatsbindung bei national genehmigten Krafträdern. Bislang konnten Motorradfahrer alternative Reifenmodelle mit einer Herstellerfreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) problemlos verwenden. Diese Regelung ist jedoch seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig. (BMDV, 2025).
Jetzt gilt: Einzig die im Fahrzeugschein eingetragene Reifenmarke und Reifentyp sind maßgeblich.
Auswirkungen für Fahrer:
- Abweichende Reifenmodelle haben den Verlust der Betriebserlaubnis zufolge (§ 19 (2) StVZO)
- Im Schadensfall droht der Verlust des Versicherungsschutzes
- Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister bei einer Kontrolle
(motorradonline.de, 2025)
Praxis-Tipp:
Die Reifenkontrolle sollte direkt bei der Saisonvorbereitung durchgeführt werden. Stimmen die Angaben auf dem Reifen nicht mit den Fahrzeugpapieren überein, ist eine Begutachtung gem §19 (2) iVm. §21 StVZO durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ) zwingend erforderlich.
Viele Motorradclubs und Werkstätten bieten spezielle "Saison-Checks" an, bei denen auch die Reifenfreigabe überprüft wird.
3. Warum die neue Regelung? – Hintergrund und Auswirkungen
Die Anpassung der Reifenfreigabe geht auf die Harmonisierung der europäischen Zulassungsrichtlinien (Rahmenrichtlinien) zurück. Die EU-Verordnung 168/2013 regelt die Typgenehmigung von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen sowie vierrädrigen Leichtfahrzeugen und zielt darauf ab, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu verbessern.
Bisher wurde in Deutschland eine großzügigere Praxis verfolgt, die es den Fahrern erlaubte, Reifen außerhalb der Fahrzeugpapiere zu verwenden, sofern eine Freigabe des Reifenherstellers vorlag. Mit der Anpassung an die EU-Verordnung müssen nun alle Fahrzeugteile, einschließlich Reifen, exakt den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Spezifikationen entsprechen.
4. Fahrwerksanalyse – Die oft unterschätzte Sicherheitskomponente
Das Fahrwerk spielt eine entscheidende Rolle für Fahrkomfort, Fahrstabilität und Sicherheit. Viele Motorradfahrer vernachlässigen jedoch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Fahrwerkseinstellungen.
Wichtige Fahrwerkskomponenten:
- Federbeine (hinten): Auf Dichtigkeit, Rost und Leichtgängigkeit prüfen
- Teleskopgabel oder Upside-Down-Gabel (vorn): Ölverlust an den Simmerringen kontrollieren
- Lenkkopflager: Spiel oder Rastpunkte beim Lenken prüfen
- Schwingenlager: Auf Seitenspiel und Leichtgängigkeit kontrollieren
- Dämpfereinstellungen: Zug- und Druckstufe gemäß Fahrergewicht anpassen (BMDV, 2025)
Ein falsch eingestelltes Fahrwerk verschlechtert nicht nur die Straßenlage, sondern verlängert auch den Bremsweg erheblich.
Praxis-Tipp:
Viele Motorradhändler bieten Fahrwerks-Checks an, bei denen die Abstimmung individuell auf den Fahrer angepasst wird.
5. Sicherheitsanalyse – Mehr als nur Technik
Neben der technischen Prüfung sollte auch die persönliche Schutzausrüstung einer gründlichen Kontrolle unterzogen werden.
Checkliste für die Ausrüstung:
- Helm: Alter (max. 5 Jahre), Beschädigungen und Visierfunktion
- Jacke & Hose: Protektoren auf Schäden überprüfen
- Handschuhe: Abriebspuren und Nähte kontrollieren
- Stiefel: Sohlenprofil, Schaltverstärkungen und Wasserdichtigkeit prüfen
Ein häufig vernachlässigtes Detail ist die Airbag-Weste, die bei Stürzen schwere Verletzungen an der Wirbelsäule verhindern kann.
Praxis-Tipp:
Beim Kauf neuer Schutzkleidung sollte unbedingt auf CE-zertifizierte Produkte geachtet werden (Norm EN 17092).
6. Zusammenfassung und Ausblick
Eine gewissenhafte Vorbereitung auf die Motorradsaison ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur eigenen Sicherheit. Besonders die neue Regelung zur Reifenfreigabe erfordert eine sorgfältige Überprüfung. Die zusätzliche Kontrolle des Fahrwerks sorgt für optimales Fahrverhalten, während die Sicherheitsanalyse das Risiko bei einem Unfall minimiert.
Motorradfahrer, die unsicher sind, ob ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollten frühzeitig einen Sachverständigen aufsuchen. So steht einem sicheren Start in die Saison 2025 nichts mehr im Wege.
Literaturverzeichnis
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern. Online verfügbar unter: https://bmdv.bund.de, zuletzt geprüft am 03.03.2025.
- motorradonline.de: Das ändert sich für Motorradfahrer 2025. Online verfügbar unter: https://www.motorradonline.de, zuletzt geprüft am 03.03.2025.
- StVZO § 19. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/, zuletzt geprüft am 03.03.2025.
- Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013. [Online verfügbar unter: www.eur-lex.europa.eu]