Ingenieurbüro Enderle

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Schaden- und Wertgutachten

Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO

Um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Die amtlich anerkannten Prüforganisationen prüfen dabei die Fahrzeuge auf Verkehrstüchtigkeit und Vorschriftsmäßigkeit. Entspricht der Pkw den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs zugeteilt. Damit Sie die Frist Ihrer nächsten Hauptuntersuchung im Auge behalten, finden Sie Monat und Jahr des Fristablaufs auf dieser Plakette. Nur mit gültiger Plakette ist Ihr Auto im deutschen Straßenverkehr zulässig.

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Sicherheitsprüfung gem. §29 StVZO

Neben der Hauptuntersuchung sieht der Gesetzgeber nach §29 StVZO für Nutzfahrzeuge, deren Anhänger und Kraftomnibussen die Sicherheitsprüfung in den jeweiligen Fristen zwischen den Hauptuntersuchungen vor.

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Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO

Bei technische Änderungen an Fahrzeugen, die in Begleitung mit sogenannten "Prüfzeugnissen" vorgenommen werden, sieht der Gesetzgeber eine Änderungsabnahme gemäß § 19(3/4) StVZO vor. 

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Oldtimer-Begutachtung gem. §23 StVZO 
(H-Kennzeichen, 07er-Kennzeichen)

Um eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erlangen, bedarf es einer Oldtimer-Begutachtung gemäß §23 StVZO. Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer). 

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Prüfung nach UVV/BSP

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften regeln den Betrieb und die Sicherheit von Anlagen, technischen Geräten und Maschinen. Unsere Ingenieure kümmern sich um die wiederkehrenden Prüfungen gemäß BetrSichV und UVV für nahezu alle Bereiche in Werkstatt, Lager und Fuhrpark.

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Schaden- und Wertgutachten

Wichtig nach einem Verkehrsunfall und des daraus entstandenen Schadenfalls ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur vollen Schadenersatzleistung führt. Unabhängig sind unsere Sachverständigen, da sie in Ihrem Haftpflicht-Schadensfall keinerlei Bindung zur Versicherung pflegen. 


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